Versicherung für Gastronomie & Hotellerie

Küche, Gäste, Kühlkette, volle Häuser: Wo in Ihrem Betrieb die echten Risiken liegen — und welche Deckungen sie wirklich auffangen.

Gastronomie und Hotellerie tragen dichte Publikums-, Hygiene- und Sachrisiken: Gäste stürzen, eine behördliche Betriebsschließung stoppt den Umsatz, ein Kühlausfall verdirbt die Ware. Kernschutz sind Betriebshaftpflicht, Inhalts-/Sachversicherung und eine Betriebsschließungs-/Ertragsausfall-Deckung — dazu die betriebliche Versorgung fürs Team, denn in kaum einer Branche ist die Fluktuation so hoch.

Quelle: § 34d GewO · PKV-Verband, 2025

Welche Risiken treffen Gastronomie und Hotellerie besonders?

Es sind die Risiken, die aus vollem Betrieb, offener Küche und ständigem Gästekontakt entstehen. Diese fünf tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Personenschäden bei Gästen. Ein Sturz auf nassem Boden, eine allergische Reaktion, eine Lebensmittelinfektion — Personenschäden können schnell fünf- bis sechsstellige Forderungen auslösen.
  • Betriebsschließung durch Hygiene oder Behörde. Ein Befund des Gesundheitsamts oder ein meldepflichtiger Erreger kann Ihren Betrieb behördlich stilllegen — bei laufenden Fixkosten und ohne Einnahmen.
  • Inventar und Kühlgut. Küche, Theke, Gasträume und Hotelausstattung stecken voller Werte. Fällt die Kühlung aus, ist verderbliche Ware oft in Stunden verloren.
  • Betriebsunterbrechung. Nach einem Wasser- oder Feuerschaden steht der Betrieb still — die Miete, Löhne und Kredite laufen weiter.
  • Feuer. Fritteuse, Flambieren, Heißgeräte, Wäscherei: Gastro- und Hotelküchen zählen zu den brandgefährdetsten Arbeitsplätzen überhaupt.

Welche Deckungen brauchen Sie konkret?

Nicht jede Police passt auf jeden Betrieb — aber diese Bausteine sind für Gastronomie und Hotellerie der Kern. Je Deckung ein Satz, warum:

  • Betriebshaftpflicht. Weil sie Personen- und Sachschäden Dritter auffängt — vom gestürzten Gast bis zum Schaden, den ein Mitarbeiter verursacht.
  • Inhalts-/Sachversicherung. Weil sie Einrichtung, Küchentechnik, Warenlager und Kühlgut gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch schützt.
  • Betriebsschließungsversicherung. Weil sie greift, wenn die Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz schließt — je nach Bedingungswerk und Auslöser; der Deckungsumfang gehört genau geprüft.
  • Ertragsausfall-/Betriebsunterbrechungsversicherung. Weil sie den entgangenen Gewinn und die weiterlaufenden Fixkosten ersetzt, solange der Betrieb nach einem versicherten Schaden steht.
bis 50 €
pro Monat je Mitarbeiter lassen sich als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug in eine betriebliche Krankenversicherung geben — ein echter Bindungshebel gerade in Betrieben mit hoher Fluktuation.
Quelle: § 8 EStG (Sachbezugsfreigrenze)

Wie sieht ein solcher Schaden im Alltag aus?

Ein Beispiel macht greifbar, wie schnell mehrere Deckungen zusammenspielen.

Beispiel (zur Veranschaulichung, kein echter Kundenfall): In einem Restaurant fällt über Nacht die Kühlung aus, die gesamte verderbliche Ware ist am Morgen unbrauchbar. Kurz darauf stürzt ein Gast auf dem frisch gewischten Boden und verletzt sich. Hier greifen im Zusammenspiel die Inhalts-/Sachversicherung (Kühlgut), eine mögliche Ertragsausfall-Komponente (falls der Betrieb dadurch pausiert) und die Betriebshaftpflicht (Personenschaden des Gastes). Ohne diese Bausteine trägt der Betrieb jeden Euro allein — die konkreten Summen hängen vom Vertrag ab und werden im Firmengutachten geprüft.

Warum ist betriebliche Versorgung fürs Team gerade hier so stark?

Weil kaum eine Branche so unter Fluktuation und Fachkräftemangel leidet wie Gastronomie und Hotellerie — und gute Leute zu halten günstiger ist als ständig neue zu suchen. Eine betriebliche Krankenversicherung (bis 50 € monatlich als steuerfreier Sachbezug) oder eine betriebliche Altersvorsorge sind spürbare Extras, die Ihr Team an den Betrieb binden, ohne den Nettolohn direkt zu belasten. In kleinen Betrieben ist dieser Hebel besonders selten genutzt — und wirkt gerade deshalb.

71,7 %
der bundesweiten Fachkräftelücke entfallen auf kleine und mittlere Unternehmen — über 281.000 fehlende Fachkräfte. Mitarbeiter zu binden ist damit keine Kür, sondern Betriebssicherung.
Quelle: KOFA / IW Köln, 2026

Lassen Sie Ihren Betrieb einmal ehrlich durchleuchten — im kostenlosen Firmengutachten.

Kostenlos & unverbindlich.

Firmengutachten anfordern

Häufige Fragen

Braucht meine Gaststätte zwingend eine Betriebsschließungsversicherung?
Vorgeschrieben ist sie nicht, aber für Betriebe mit Lebensmittelbezug ist sie einer der wichtigsten Bausteine. Sie greift, wenn die Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz schließt. Wichtig: Auslöser und Umfang unterscheiden sich je Bedingungswerk stark — deshalb gehört genau geprüft, was Ihr Vertrag tatsächlich abdeckt.
Ist verdorbenes Kühlgut nach einem Stromausfall mitversichert?
Häufig ja — über eine Verderbschaden- oder Kühlgut-Deckung in der Inhalts-/Sachversicherung. Ob und bis zu welcher Summe, hängt vom Vertrag ab. Das prüfen wir konkret, statt es zu versprechen.
Wir arbeiten viel mit Saison- und Aushilfskräften — lohnt sich betriebliche Versorgung überhaupt?
Gerade dann. Eine betriebliche Krankenversicherung lässt sich mit bis zu 50 € monatlich als steuerfreier Sachbezug gezielt für Ihr Stammpersonal einsetzen — ein spürbares Extra, das bindet, ohne den Nettolohn zu belasten (§ 8 EStG).
Was kostet die Absicherung für meinen Betrieb?
Das hängt von Größe, Umsatz, Ausstattung und Deckungswunsch ab — seriös lässt sich das nicht pauschal beziffern. Im kostenlosen Firmengutachten schauen wir uns Ihren Betrieb an und zeigen ehrlich, was sinnvoll ist und was nicht.